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16.04.2018
Bei uns sind Sie gut aufgehoben! Ihr Anwalt nimmt sich gerne Ihrer Fragen und Angelegenheiten an. Dank unterschiedlicher Schwerpunkte können unsere Rechtsanwälte Sie in einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten beraten und vertreten. Dabei sind unsere Rechtsanwälte in ihrem jeweiligen Bereich besonders geschult. Regelmäßige Fortbildung ist dabei für alle Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei selbstverständlich. Auch aus diesem Grunde werden unsere Rechtsanwälte regelmäßig weit überdurchschnittlich bewertet.

Zu schnell gefahren? Die Ampel war schon Rot? Sie haben als LKW-Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten? Von rechts kam doch noch Verkehr und es kam zum Unfall? Sie haben den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sollen einen anderen Verkehrsvertsoß begangen haben?

Wir prüfen die Erfolgsaussichten im Bußgeldverfahren anhand des Bußgeldbescheides oder Anhörungsbogens für Sie kostenlos - und zwar unabhängig von den konkreten Erfolgsaussichten!

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles! Sei es als Autofahrer, Kradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, ein Verkehrsunfall kann jedem passieren und die Regulierung wirft viele Fragen auf. Neben der wichtigsten Frage, nämlich wer eigentlich schuld ist, kommen viele weitere Fragen hinzu: Muss ich zu einem Sachverständigen? Darf ich den Wagen schon reparieren lassen? Wie sieht es mit einem Mietwagen aus? Welche Schadenersatzansprüche habe ich? Bekomme ich Schmerzensgeld für meine Verletzungen und wie viel? Ihre Verkehrsanwälte von WTB Rechtsanwälte lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein! Sprechen Sie uns baldmöglichst nach einem Verkehrsunfall an!

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall, einen Reitunfall, einen Hundebiss oder ein sonstiges Unfallereignis verletzt wurden, steht Ihnen gegen den Verursacher oder jedenfalls den Verantwortlichen und die dahinter stehende Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den Verletzungen, der Schwere der Verletzungen und den Beeinträchtigungen im Alltag, im Beruf oder beim Sport. Es lassen sich keine pauschalen Beträge nennen, dies ist stets sehr vom Einzelfall abhängig. Hierfür gibt es Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, diese haben wir selbstverständlich - stets aktuell - in unserer Bibliothek.

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